Wichtige Informationen zum Distanzunterricht
Hier finde ich das Konzept zum Distanzunterricht
Wo finde ich technische Unterstützung?
Wir haben den „Corona-Fahrplan“ entwickelt, dem Sie die Regeln für den Distanzunterricht entnehmen können.
Rufen Sie einfach im Sekretariat an und Sie werden mit Ihrem Problem an die richtige Stelle vermittelt.
Ist die Teilnahme am Distanzunterricht verpflichtend?
Der Unterricht ist nach §19 Abs. 4 BaySchO für alle Schüler verpflichtend.
Erkrankt Ihr Kind, müssen Sie dies genau wie im Präsenzbetrieb im Sekretariat vor 07:40 Uhr melden. Braucht es eine Unterrichtsbefreiung, muss auch diese analog zum Präsenzbetrieb drei Tage im Voraus beantragt werden.
Im Distanzunterricht sind mündliche Leistungsnachweise möglich (Abfragen, Projektpräsentationen, Portfolioarbeit etc.).
Gilt der Stundenplan noch?
Auch im Distanzunterricht gilt der aktuelle Stundenplan vollumfänglich weiter.
Wie läuft der Unterricht ab?
Kann man sich ein digitales Endgerät leihen?
Wo bekomme ich pädagogische oder psychologische Unterstützung?
Sollten Sie Hilfe bei familiären oder schulischen Problemen benötigen, stehen Ihnen unsere Schulpsychologin Frau Langer und unsere Beratungslehrkraft Herr Brütting zur Verfügung.
Liebe Eltern, uns ist bewusst, dass Distanzunterricht nur gelingen kann, wenn wir alle zusammenhalten. Das hat in den vergangenen Monaten der Krise hervorragend funktioniert. Durch Ihre Unterstützung und Ihre souveräne Gelassenheit sind wir schulisch gut durch diese schwere Zeitgekommen. Lassen Sie uns gemeinsam diesen guten Weg fortsetzen. Wir wissen, dass es auch für Sie eine große Herausforderung ist, die Schule zu Hause zu organisieren.
Herzlichen Dank dafür!
Wir werden von unserer Seite aus auch weiterhin alles tun, um Sie dabei zu unterstützen. Wenn Sie Fragen haben oder unsicher sind, zögern Sie nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen. Bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Rudi Stopfer